Voraussetzungen
Um die Fahrlehrerausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 21 Jahre (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG)
- Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FahrlG). Ein reiner Schulabschluss genügt nicht.
- Führerschein: Klasse B seit mindestens 3 Jahren, uneingeschränkt gültig (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)
- Zuverlässigkeit: Keine Tatsachen, die auf berufliche Unzuverlässigkeit schließen lassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
- Körperliche & geistige Eignung: Ärztliches Attest (Sehtest, Hörvermögen)
- Deutschkenntnisse: Für die Berufsausübung erforderlich (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG)
Hinweis: Die Zulassung zur Fahrlehrerausbildung wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt. Plane dafür ausreichend Zeit ein, die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Rechtsgrundlage: § 2 FahrlG ↗
Ablauf der Ausbildung
Die Fahrlehrer-Grundausbildung Klasse BE ist gesetzlich in drei aufeinanderfolgende Phasen gegliedert (FahrlAusbV ↗):
Phase 1 – Einführung & Hauptlehrgang an der Fahrlehrerausbildungsstätte
Gesetzliches Minimum: 1 Monat Einführungsphase + mindestens 7 Monate Hauptlehrgang = mind. 8 Monate, mind. 1.204 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.).
Die Einführungsphase umfasst eine Einführungswoche (32 UE) an der Ausbildungsstätte, zwei Wochen Hospitation (je 20 UE) in einer Ausbildungsfahrschule sowie eine Auswertungswoche (32 UE). Im anschließenden Hauptlehrgang werden Verkehrsrecht, Pädagogik & Didaktik, Fahrzeugtechnik, Erste Hilfe und Fahrlehrmethodik vermittelt. Abschluss mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung.
Phase 2 – Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule
Gesetzliches Minimum: 4 Monate / mind. 330 Unterrichtseinheiten. Du erteilst Fahrstunden unter Aufsicht eines betreuenden Fahrlehrers. Enthalten sind zwei Reflexionstage (Ende Monat 2) und eine Reflexionswoche (Ende Monat 4) zur Auswertung.
Phase 3 – Lehrproben und Fahrlehrerlaubnis
Abschließende Lehrproben (eine theoretische, zwei praktische) vor dem Prüfungsausschuss. Bei Bestehen erhältst Du die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE und kannst Dich selbstständig machen oder angestellt arbeiten.
Dauer
Das gesetzliche Minimum beträgt 12 Monate (1 Monat Einführung + 7 Monate Hauptlehrgang + 4 Monate Praktikum). In der Praxis dauert die Ausbildung je nach Ausbildungsstätte und Prüfungsterminen 12 bis 14 Monate. Rechtsgrundlage: FahrlAusbV §1 ↗
Kosten
Die Kosten für die Fahrlehrerausbildung Klasse BE variieren je nach Ausbildungsstätte und Region:
- Lehrgangskosten: ca. 12.000 – 17.000 € (Theorie + Prüfungsvorbereitung)
- Prüfungsgebühren: ca. 300 – 600 €
- Lernmittel: ca. 200 – 400 €
- Lebenshaltungskosten während der Vollzeitausbildung
Hinzu kommen ggf. Kosten für fehlende Führerscheinklassen (z.B. BE, wenn noch nicht vorhanden).
Gut zu wissen: Mit dem richtigen Förderprogramm können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden. Zu den Fördermöglichkeiten →
Förderung
Die Fahrlehrer-Ausbildung ist über verschiedene Programme förderfähig:
- Bildungsgutschein: vollständige Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit / Jobcenter
- Aufstiegs-BAföG: Zuschüsse und Darlehen bis zu 15.000 €
- Arbeitgeberförderung: Kostenübernahme durch eine Fahrschule
Erweiterungen
Nach der Grundausbildung Klasse BE kannst Du Deine Fahrlehrerlaubnis erweitern:
- Klasse A: Motorrad (ca. 6–8 Wochen)
- Klasse CE: Lkw mit Anhänger (ca. 8–10 Wochen)
- Klasse DE: Bus mit Anhänger (ca. 8–10 Wochen)
- ASF-Seminarleiter: Aufbauseminare für Fahranfänger (ca. 1 Woche)
- FES-Seminarleiter: Fahreigenschaftsseminare (ca. 1 Woche)
Gesetzliche Grundlagen
Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist bundesweit einheitlich geregelt. Die wichtigsten Rechtsquellen:
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) ↗: Voraussetzungen, Erlaubniserteilung, Pflichten
- Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) ↗: Ausbildungsphasen, Mindestunterrichtsstunden, Ablauf
- Durchführungsverordnung zum FahrlG (FahrlG2018DV) ↗: Prüfungsverfahren und Zulassung