Der Beruf Fahrlehrer
Fahrlehrer sind weit mehr als reine Fahrzeuglehrer. Sie formen verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer. Du vermittelst nicht nur Fahrtechnik, sondern auch Verkehrsverständnis, Gefahrenwahrnehmung und ein sicheres Bewusstsein im Straßenverkehr.
In Deutschland gibt es rund 60.000 zugelassene Fahrlehrer in ca. 11.000 Fahrschulen. Der Bedarf bleibt konstant hoch, besonders in ländlichen Regionen und für gewerbliche Klassen (LKW, Bus), wo die Nachfrage größer ist als das Angebot.
Karriereperspektiven: Angestellt in einer Fahrschule, selbstständig mit eigener Fahrschule, spezialisiert auf Berufskraftfahrer (CE/DE), als Ausbildungsfahrlehrer für Nachwuchs oder im behördlichen Bereich.
Voraussetzungen
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: 21 Jahre (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 FahrlG)
- Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FahrlG). Ein reiner Schulabschluss genügt nicht.
- Führerschein: Klasse B seit mindestens 3 Jahren, uneingeschränkt gültig (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)
- Zuverlässigkeit: Keine Tatsachen, die auf berufliche Unzuverlässigkeit schließen lassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
- Körperliche & geistige Eignung: Ärztliches Attest (Seh- und Hörtest)
- Deutschkenntnisse: Für die Berufsausübung erforderlich (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG)
Wichtig: Die Zulassung zur Fahrlehrerausbildung muss beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Plane 4–8 Wochen für die Bearbeitung ein und stelle alle Unterlagen rechtzeitig zusammen. Den vollständigen Gesetzestext findest Du unter § 2 FahrlG auf gesetze-im-internet.de ↗
Ausbildungsweg in 3 Phasen
Die Grundausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE läuft in drei aufeinanderfolgenden Phasen ab:
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1Einführung & Hauptlehrgang an der Fahrlehrerausbildungsstätte (mind. 8 Monate / mind. 1.204 UE) Zunächst 1 Monat Einführungsphase (Einführungswoche, Hospitation, Auswertung), dann mindestens 7 Monate Hauptlehrgang. Inhalte: Verkehrsrecht, Pädagogik & Didaktik, Fahrzeugtechnik, Erste Hilfe, Umwelt- und Energiesparbewusstsein. Abschluss mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss.
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2Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule (mind. 4 Monate / mind. 330 UE) Praktische Ausbildung in einer amtlich anerkannten Ausbildungsfahrschule. Du erteilst Fahrstunden unter Aufsicht, nimmst an Reflexionstagen teil und wirst schrittweise selbstständiger.
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3Lehrproben & Fahrlehrerlaubnis Abschließende Lehrproben (eine theoretische, zwei praktische) vor dem Prüfungsausschuss. Bei Bestehen erhältst du die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE und kannst offiziell in den Beruf starten.
Führerscheinklassen als Fahrlehrer
Die Grundausbildung berechtigt zur Erteilung von Fahrstunden der Klasse BE. Weitere Klassen können durch Erweiterungen hinzuerworben werden:
Dauer & Kosten
Das gesetzliche Minimum beträgt 12 Monate (1 Monat Einführung + mind. 7 Monate Hauptlehrgang + mind. 4 Monate Praktikum). In der Praxis dauert die Ausbildung je nach Ausbildungsstätte und Prüfungsterminen 12 bis 14 Monate. Rechtsgrundlage: FahrlAusbV ↗
- Lehrgangsgebühren: ca. 12.000 – 17.000 €
- Prüfungsgebühren: ca. 300 – 600 €
- Lernmittel & Bücher: ca. 200 – 400 €
Hinzu kommen Lebenshaltungskosten während der Vollzeitausbildung und ggf. Kosten für noch fehlende Führerscheinklassen.
Förderung möglich: Mit dem richtigen Programm (Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG) können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden. Zu den Fördermöglichkeiten →
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) ↗: Voraussetzungen & Erlaubniserteilung
- Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) ↗: Ausbildungsphasen & Mindeststunden
- Durchführungsverordnung zum FahrlG ↗: Prüfungsverfahren
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